Buchen Sie direkt einen Termin für eine Homöopathische Erstanamnese oder eine Stunde Bewegungstherapie:
Schreiben Sie mir auch gerne eine Email an: kontakt@feher-kurek-homoeopathie.berlin oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter: 030-23901522.
Kosten für Klassische Homöopathie
Die Grundlage einer homöopathischen Behandlung ist die Erstanamnese. Hier wird in einer einmaligen ca. 2,5 stündigen Fallaufnahme die Basis für alle weiteren Behandlungen gelegt. Im Anschluss erhalten Sie eine Verordnung über eine individuelle Arznei, die in darauffolgenden Terminen verändert oder angepasst werden kann. Folgetermine (ca. 60-90min) finden bei Bedarf alle 6-8Wochen statt.
Erstanamnese (120-170 min)
Erstgespräch, Fallanalyse, Arzneimittelverordnung
Kinder/Jugendliche bis 18Jahre 180€
Erwachsene 210€
Folgegespräch (60-90min)
Gespräch, Fallanalyse, Arzneimittelverordnung
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 80€
Erwachsene 90€
Akutbehandlung
(für Patienten mit Erstanamnese innerhalb der letzten 2 Jahre)
nach Aufwand 25 bis 60€
Hausbesuch pauschal 40€
Angebot für Menschen mit geringem Einkommen (z.B. Empfänger von Sozialleistungen, BAföG oder in Privatinsolvenz, Berufsgruppen mit geringem Verdienst)
Erwachsene
Erstanamnese + 1. Folgegespräch
gesamt 270 € (zahlbar in 3 Raten á 90€)
Kinder und Jugendliche
Erstanamnese + 1. Folgegespräch
gesamt 240€ (zahlbar in 3 Raten á 80€)
Begleitung einer Chemotherapie / Palliative Behandlung
Hausbesuch, Anamnese, Arzneimittelverordnung 180€
jede weitere Verordnung/Beratung (telefonisch) 40,- €
jeder weitere Hausbesuch 40,-€
Bewegungstherapie Einzelstunde (50 min) 50,- €
Wenn Sie sich für ein 6-Termine-Programm entscheiden, wird Ihnen der Betrag gutgeschrieben.
6 x Bewegungstherapie (á 50min) 270,- €
incl. individueller Trainingsplan und Empfehlungen
Private Versicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen Heilpraktikerleistungen in der Regel mit 70-80 %.
Das lohnt sich für Kinder fast immer, der Versicherungsbeitrag beläuft sich auf etwa 6,- bis 8,- € pro Monat. Oft werden dann zusätzlich zu Heilpraktikerleistungen auch für Brille und Sehhilfen Kosten anteilig erstattet.
Bei Erwachsenen ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen Ermessensfrage in Anbetracht des gewünschten oder notwendigen Behandlungsumfangs.